AGB

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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Geschäftsbedingungen der StehMed GmbH
Stand: 06. Juli 2026

Geltung: Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Medizinprodukten, Zubehör, Ersatzteilen,
Verbrauchsmaterialien, Schulungen, produktbezogenen Beratungs- und Koordinationsleistungen

Teil A - Allgemeine Regelungen für alle Kunden


1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen,
Leistungen, Angebote und sonstigen Geschäftsbeziehungen der StehMed GmbH mit ihren Kunden.
1.2 Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher und Unternehmer.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend
weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Unternehmern gleichgestellt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche
Sondervermögen.
1.3 Für alle Kunden gelten die Regelungen in Teil A. Für Unternehmer gelten zusätzlich die
Sonderregelungen in Teil B. Für Verbraucher gelten zusätzlich die Sonderregelungen in Teil C. Für
ausdrücklich vereinbarte Vermittlungsgeschäfte gelten zusätzlich die Sonderregelungen in Teil D. Im Fall
eines Widerspruchs gehen die spezielleren Regelungen in Teil B, Teil C oder Teil D den allgemeinen
Regelungen in Teil A vor.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur
Vertragsbestandteil, wenn die StehMed GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
1.5 Individualvereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.


2. Vertragsgegenstand und Geschäftsmodell
2.1 Die StehMed GmbH vertreibt insbesondere Defibrillatoren, Notfallsets, Medizinprodukte, Zubehör,
Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien sowie ergänzende Produkte im Bereich Notfallversorgung.
2.2 Die StehMed GmbH vertreibt Produkte regelmäßig im Streckenhandel. Der Kunde bestellt bei der
StehMed GmbH. Die StehMed GmbH bestellt die Ware ihrerseits beim jeweiligen Hersteller, Lieferanten oder
Vorlieferanten. Die Lieferung an den Kunden erfolgt regelmäßig unmittelbar durch den Hersteller, Lieferanten,
Vorlieferanten, Spediteur, Paketdienst oder sonstigen Versanddienstleister.
2.3 Die StehMed GmbH handelt gegenüber dem Kunden im Streckenhandel, sofern nicht ausdrücklich anders
vereinbart, als Verkäuferin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die unmittelbare Lieferung durch
den Hersteller, Lieferanten oder sonstigen Dritten begründet allein kein Vertragsverhältnis zwischen dem
Kunden und dem Hersteller oder Lieferanten.
2.4 Nur wenn dies im Angebot, in der Auftragsbestätigung, im Bestellprozess oder in einer gesonderten
Vereinbarung ausdrücklich als Vermittlungsgeschäft bezeichnet wird, handelt die StehMed GmbH
abweichend hiervon als Vermittlerin. In diesem Fall kommt der Kaufvertrag über das vermittelte Produkt nicht
mit der StehMed GmbH, sondern unmittelbar mit dem jeweils ausdrücklich benannten Hersteller, Lieferanten
oder sonstigen Anbieter zustande. Ergänzend gelten die Sonderregelungen in Teil D.
2.5 Die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden erfolgt im Streckenhandel durch die StehMed GmbH.
Etwaige Rechnungen, Einkaufskonditionen, Rabatte oder Abschläge im Verhältnis zwischen Hersteller,
Lieferant oder Vorlieferant und der StehMed GmbH betreffen ausschließlich dieses interne Verhältnis und begründen keine unmittelbaren Ansprüche des Kunden. Bei ausdrücklich vereinbarten
Vermittlungsgeschäften richten sich Vergütung, Provision, Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung nach
der jeweiligen Vereinbarung und Teil D.
2.6 Zum Leistungsumfang der StehMed GmbH können, soweit ausdrücklich vereinbart, insbesondere
Produktberatung, kaufmännische Abwicklung, Beschaffungskoordination, Lieferkoordination, Weiterleitung
produktbezogener Informationen, Schulungen, Einweisungskoordination, Wartungskoordination oder
Reparaturkoordination gehören. Eigene technische Serviceeinsätze, Wartungen, Reparaturen, Installationen,
Inbetriebnahmen oder Prüfungen durch die StehMed GmbH sind nicht geschuldet, sofern sie nicht im
Einzelfall ausdrücklich und gesondert vereinbart werden.
2.7 Die konkrete Beschaffenheit der Produkte und Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der
Auftragsbestätigung, der Produktbeschreibung, den Herstellerinformationen, der Gebrauchsanweisung sowie
den vereinbarten Leistungsunterlagen.
2.8 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die StehMed GmbH nicht Herstellerin der vertriebenen
oder vermittelten Medizinprodukte. Herstellerangaben, Konformitätserklärungen, Gebrauchsanweisungen,
Sicherheitsinformationen, Garantieerklärungen, Wartungsvorgaben und Servicebedingungen stammen
regelmäßig vom jeweiligen Hersteller.


3. Angebote, Vertragsschluss und Unterlagen
3.1 Angebote der StehMed GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet werden.
3.2 Im Streckenhandel kommt ein Vertrag mit der StehMed GmbH zustande durch Auftragsbestätigung der
StehMed GmbH in Textform, durch Lieferung der Ware, durch Erbringung der vereinbarten Leistung oder bei
Online-Bestellungen nach Maßgabe des im Shop dargestellten Bestellprozesses.
3.3 Bei ausdrücklich vereinbarten Vermittlungsgeschäften kommt durch die Tätigkeit der StehMed GmbH
grundsätzlich nur ein Vermittlungsvertrag mit der StehMed GmbH zustande. Der Kaufvertrag über das
vermittelte Produkt kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem im Angebot, in der
Auftragsbestätigung, im Bestellprozess oder in der gesonderten Vermittlungsvereinbarung benannten
Hersteller, Lieferanten oder sonstigen Anbieter zustande. Die Einzelheiten ergeben sich aus Teil D und der
jeweiligen Vereinbarung.
3.4 Eine automatische Eingangsbestätigung einer Bestellung stellt noch keine Annahme des
Vertragsangebots dar, sofern darin nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird.
3.5 Angaben zu Produkten und Leistungen, insbesondere technische Daten, Abbildungen, Maße, Gewichte,
Leistungsangaben, Kompatibilitätsangaben und Beschreibungen, sind keine Garantie, sofern sie nicht
ausdrücklich als Garantie bezeichnet werden.
3.6 Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als solche erklärt
werden.
3.7 Der Kunde darf Herstellerangaben, Urheberrechtsvermerke, CE-Kennzeichnungen, UDI-Codes,
Seriennummern, Chargenangaben, Warnhinweise und sonstige Kennzeichnungen nicht entfernen, verändern
oder unkenntlich machen.


4. Medizinprodukterecht und bestimmungsgemäße Verwendung
4.1 Die Produkte dürfen ausschließlich entsprechend ihrer Zweckbestimmung, Gebrauchsanweisung,
Herstellerangaben, Sicherheitsinformationen, Warnhinweise und gesetzlichen Vorgaben verwendet werden.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, vor Nutzung eines Produkts die mitgelieferten oder elektronisch bereitgestellten
Gebrauchsanweisungen, Sicherheitsinformationen, Warnhinweise, Wartungsvorgaben und sonstigen
Herstellerinformationen zu beachten.
4.3 Der Kunde darf Produkte nicht verwenden, wenn Anzeichen für Mängel, Fehlfunktionen, Beschädigungen,
Unvollständigkeit, Manipulationen, fehlende Kennzeichnungen oder sicherheitsrelevante Auffälligkeiten
bestehen. In solchen Fällen ist die Nutzung unverzüglich einzustellen, soweit nicht zwingende medizinische
Notfallsituationen entgegenstehen. 4.4 Der Kunde hat produktbezogene Reklamationen, Fehlfunktionen, Vorkommnisse, Verdachtsfälle,
Sicherheitsrisiken, behördliche Beanstandungen oder Rückrufinformationen unverzüglich der StehMed GmbH
mitzuteilen.
4.5 Unternehmer, Betreiber, medizinische Einrichtungen und berufliche Verwender bleiben selbst
verantwortlich für die Einhaltung ihrer Betreiber-, Anwender-, Prüf-, Dokumentations-, Einweisungs-,
Wartungs-, Melde-, Aufbewahrungs- und Organisationspflichten.


5. Qualitätsmanagement und DIN EN ISO 13485
5.1 Die StehMed GmbH unterhält ein Qualitätsmanagementsystem für ihre Tätigkeiten im Bereich
Medizinprodukte und zugehörige Vertriebs-, Beschaffungs- und Koordinationsleistungen.
5.2 Soweit anwendbar, erfolgen Auswahl, Bewertung und Überwachung von Herstellern, Lieferanten,
Vorlieferanten und sonstigen Geschäftspartnern nach den Vorgaben des Qualitätsmanagementsystems der
StehMed GmbH.
5.3 Eine Zertifizierung der StehMed GmbH oder von Geschäftspartnern nach DIN EN ISO 13485 oder
vergleichbaren Standards begründet keine Beschaffenheitsvereinbarung, keine eigenständige Garantie und
kein über die gesetzlichen oder ausdrücklich vereinbarten Pflichten hinausgehendes Leistungsversprechen
gegenüber dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder eine Garantie erklärt wird.
5.4 Der Kunde erkennt an, dass Rückverfolgbarkeit, Reklamationsbearbeitung, Sicherheitsinformationen,
Rückrufe, Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld und regulatorische Meldeprozesse besondere Mitwirkung
erfordern können.


6. Lieferung, Streckenlieferung, Lieferzeiten und Teillieferungen
6.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich
vereinbart wurden.
6.2 Lieferfristen beginnen nicht vor vollständiger Klärung aller technischen, kaufmännischen, regulatorischen
und logistischen Fragen sowie nicht vor Eingang vereinbarter Anzahlungen, Freigaben, Genehmigungen oder
Mitwirkungshandlungen des Kunden.
6.3 Die Lieferung erfolgt im Streckenhandel regelmäßig unmittelbar durch den Hersteller, Lieferanten,
Vorlieferanten, Spediteur, Paketdienst oder sonstigen Versanddienstleister an die vom Kunden angegebene
Lieferadresse.
6.4 Die StehMed GmbH schuldet keine eigene Anlieferung durch eigenes Personal. Montage, Installation,
Einweisung, Inbetriebnahme, Prüfung, Wartung, Reparatur oder Entsorgung von Altgeräten sind nur
geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde; eigene technische Serviceeinsätze durch die StehMed
GmbH erfolgen grundsätzlich nicht.
6.5 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
6.6 Verzögert sich eine Lieferung oder Leistung aufgrund von Umständen, die die StehMed GmbH nicht zu
vertreten hat, verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen angemessen. Dazu zählen insbesondere
Lieferkettenstörungen, verzögerte oder ausbleibende Belieferung durch Hersteller, Lieferanten oder
Vorlieferanten, ausstehende Herstellerfreigaben, behördliche Maßnahmen, Marktüberwachungsmaßnahmen,
Rückrufe, Exportkontroll- oder Sanktionsprüfungen, fehlende außenwirtschaftsrechtliche Genehmigungen,
Embargos, Transportstörungen, höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Energie- oder Rohstoffmangel, Pandemien,
Cyberangriffe sowie die Ablehnung oder Aussetzung der Durchführung durch Hersteller, Lieferanten,
Versanddienstleister, Zahlungsdienstleister oder Behörden aus exportkontroll-, embargo-, sanktions- oder
außenwirtschaftsrechtlichen Gründen.
6.7 Ist ein Produkt dauerhaft nicht verfügbar, informiert die StehMed GmbH den Kunden. Bereits geleistete
Zahlungen werden erstattet, sofern kein Ersatzprodukt vereinbart wird. Gesetzliche Rechte des Kunden
bleiben unberührt.
6.8 Der Kunde ist verpflichtet, zutreffende und vollständige Lieferdaten, Ansprechpartner, Erreichbarkeiten,
Zufahrts-, Annahme- und sonstige für die Lieferung erforderliche Informationen rechtzeitig mitzuteilen.
Mehrkosten aufgrund unzutreffender oder unvollständiger Angaben, fehlender Annahmebereitschaft oder vom
Kunden zu vertretender Lieferhindernisse können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechnet
werden.


7. Preise, Versandkosten, Abschläge und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Online-Shop. Bei
ausdrücklich vereinbarten Vermittlungsgeschäften gelten ergänzend die Regelungen in Teil D und die in der
jeweiligen Vermittlungsvereinbarung ausgewiesenen Zahlungsinformationen.
7.2 Zusätzlich anfallende Versand-, Fracht-, Verpackungs-, Versicherungs-, Zoll-, Abgaben- oder sonstige
Lieferkosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt, soweit sie vom Kunden zu tragen sind.
7.3 Soweit Abschläge, Rabatte, Skonti oder sonstige Preisnachlässe vereinbart werden, gelten sie
ausschließlich nach Maßgabe des jeweiligen Angebots oder der jeweiligen Auftragsbestätigung der StehMed
GmbH.
7.4 Die StehMed GmbH rechnet gegenüber dem Kunden im Streckenhandel die vereinbarten Preise und
Nebenkosten ab. Etwaige Einkaufskonditionen, Herstellerrechnungen, Vorlieferantenrechnungen oder interne
Kalkulationsabschläge der StehMed GmbH begründen keine unmittelbaren Ansprüche des Kunden, sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
7.5 Zahlungsbedingungen richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist,
sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die StehMed
GmbH kann zur Zahlungsabwicklung, Forderungsverwaltung oder Finanzierung Factoringgesellschaften oder
sonstige Zahlungsdienstleister einsetzen; die jeweils maßgeblichen Zahlungsinformationen, insbesondere der
Zahlungsempfänger und die Bankverbindung, ergeben sich aus der Rechnung oder einer gesonderten
Zahlungsmitteilung.
7.6 Die StehMed GmbH kann im Einzelfall Vorkasse, Anzahlung, Zahlung per Rechnung oder andere
Zahlungsarten anbieten oder verlangen. Zahlungsarten, Zahlungsabwicklung und Zahlungseingänge stehen
unter dem Vorbehalt, dass ihnen keine exportkontroll-, embargo-, sanktions-, geldwäsche- oder sonstigen
rechtlichen Vorgaben entgegenstehen und dass eingeschaltete Zahlungsdienstleister,
Factoringgesellschaften oder Banken die Zahlungsabwicklung nicht aus solchen Gründen ablehnen oder
aussetzen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
7.7 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.


8. Produktbezogene Koordination, Herstellerleistungen und eingesandte Produkte
8.1 Eigene technische Service-, Wartungs-, Prüf-, Reparatur-, Installations- oder Inbetriebnahmeleistungen
durch die StehMed GmbH sind nicht Vertragsgegenstand, sofern sie nicht ausdrücklich und gesondert
vereinbart werden.
8.2 Soweit der Kunde Unterstützung bei Wartung, Reparatur, Prüfung, Austausch, Garantieabwicklung,
Herstellerkontakt oder sonstigen produktbezogenen Vorgängen wünscht, kann die StehMed GmbH eine
Koordination mit dem jeweiligen Hersteller, Lieferanten, autorisierten Servicepartner oder sonstigen
zuständigen Dritten übernehmen, sofern dies vereinbart wird. Bei ausdrücklich vereinbarten
Vermittlungsgeschäften erfolgt eine solche Unterstützung nur im Rahmen des Vermittlungsvertrags;
Ansprüche aus dem Hauptvertrag sind gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner des Hauptvertrags geltend
zu machen.
8.3 Die Durchführung, Dauer, Kosten, Verfügbarkeit und Bedingungen solcher Hersteller-, Lieferanten- oder
Drittleistungen richten sich nach den Vorgaben und Bedingungen des jeweiligen Herstellers, Lieferanten,
Servicepartners oder sonstigen Dritten. Gesetzliche Rechte des Kunden gegenüber der StehMed GmbH
bleiben unberührt.
8.4 Kostenvoranschläge für Reparatur-, Wartungs- oder sonstige technische Leistungen werden, sofern
überhaupt angeboten, regelmäßig durch den Hersteller, Lieferanten, Servicepartner oder sonstigen Dritten
erstellt. Die StehMed GmbH kann solche Kostenvoranschläge weiterleiten oder deren Einholung koordinieren.
8.5 Wird ein Produkt zur Prüfung, Reparatur, Wartung oder sonstigen Bearbeitung an den Hersteller,
Lieferanten, Servicepartner oder sonstigen Dritten eingesandt, hat der Kunde die jeweiligen Versand-,
Verpackungs-, Dekontaminations-, Sicherheits- und Herstelleranforderungen zu beachten. Gesetzliche
Mängelrechte bleiben unberührt.
8.6 Muss ein eingesandtes Produkt vor Prüfung, Reparatur oder Wartung gereinigt, desinfiziert,
dekontaminiert, aufbereitet oder sicherheitstechnisch vorbereitet werden, können hierfür Kosten nach
Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung, Herstellerbedingungen oder gesetzlichen Vorschriften entstehen.

9. Austausch-, Leih- und Überbrückungsgeräte
9.1 Austausch-, Leih- oder Überbrückungsgeräte werden, sofern verfügbar und vereinbart, regelmäßig nicht
von der StehMed GmbH selbst, sondern vom jeweiligen Hersteller, Lieferanten, Servicepartner oder sonstigen
berechtigten Dritten gestellt.
9.2 Die StehMed GmbH kann die Bereitstellung solcher Geräte koordinieren, schuldet jedoch keine eigene
Vorhaltung, Verfügbarkeit oder Bereitstellung von Austausch-, Leih- oder Überbrückungsgeräten, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
9.3 Eigentum, Nutzungsbedingungen, Nutzungsdauer, Rückgabepflichten, Kosten, Haftung bei Verlust oder
Beschädigung sowie sonstige Bedingungen richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen Herstellers,
Lieferanten, Servicepartners oder sonstigen Berechtigten sowie nach der jeweiligen Vereinbarung.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, ein bereitgestelltes Austausch-, Leih- oder Überbrückungsgerät pfleglich,
bestimmungsgemäß und entsprechend den Herstellerangaben zu verwenden und es nach Ende der
vereinbarten Nutzungsdauer unverzüglich an die hierfür benannte Stelle zurückzugeben.
9.5 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Verlust, Beschädigung oder verspätete
Rückgabe, soweit er dies zu vertreten hat.


10. Software, Firmware, digitale Elemente und Nutzungsrechte
10.1 Soweit Produkte Software, Firmware, Apps, Portale oder digitale Elemente enthalten, erhält der Kunde
nur die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen einfachen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte.
10.2 Umfang und Dauer der Nutzungsrechte richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen,
Herstellerbedingungen, EULA, Produktunterlagen oder Einzelvereinbarungen.
10.3 Der Kunde darf Software nicht vervielfältigen, bearbeiten, zurückentwickeln, dekompilieren, verbreiten,
vermieten oder Dritten zugänglich machen, soweit dies nicht gesetzlich erlaubt oder ausdrücklich vereinbart
ist.
10.4 Updates, sicherheitsrelevante Aktualisierungen und digitale Produktanforderungen richten sich nach den
gesetzlichen Vorschriften und den jeweiligen Herstellerangaben.


11. Mängelrechte
11.1 Im Streckenhandel gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden gegenüber der StehMed GmbH,
soweit in diesen AGB wirksam nichts Abweichendes geregelt ist.
11.2 Gesetzliche Mängelrechte des Kunden gegenüber der StehMed GmbH bleiben im Streckenhandel
unberührt. Die Abwicklung von Nacherfüllung, Herstellergarantie, Reparatur oder Austausch kann unter
Einschaltung des Herstellers, Lieferanten, autorisierten Servicepartners oder sonstigen Dritten erfolgen.
11.3 Bei ausdrücklich vereinbarten Vermittlungsgeschäften bestehen kaufrechtliche Mängelrechte aus dem
vermittelten Kaufvertrag grundsätzlich gegenüber dem jeweiligen Verkäufer, insbesondere dem benannten
Hersteller, Lieferanten oder sonstigen Anbieter. Etwaige Ansprüche gegen die StehMed GmbH aus dem
Vermittlungsvertrag bleiben hiervon unberührt.
11.4 Gesetzliche Ansprüche wegen Mängeln werden nicht dadurch eingeschränkt, dass zusätzlich Hersteller-,
Service- oder Garantieprozesse bestehen.
11.5 Keine Mängelansprüche bestehen bei Schäden oder Störungen, die verursacht wurden durch
unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen, nicht autorisierte Eingriffe,
ungeeignete Lagerung, Reinigung oder Desinfektion, Verwendung nicht freigegebenen Zubehörs, normalen
Verschleiß oder vom Kunden zu vertretende äußere Einflüsse.
11.6 Gesetzliche Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit, Arglist, Garantie, Produkthaftung oder zwingender gesetzlicher Haftung bleiben unberührt.


12. Haftung
12.1 Die StehMed GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit ihr ein
entsprechendes Verhalten nach den gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen ist. Gleiches gilt bei schuldhafter
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen
eines Mangels sowie in allen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt, soweit dessen Voraussetzungen
im Einzelfall erfüllt sind.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die StehMed GmbH begrenzt auf
den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
12.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter,
Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten der StehMed GmbH, soweit deren Verhalten der
StehMed GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zuzurechnen ist.
12.5 Soweit Hersteller, Lieferanten, Servicepartner, Versanddienstleister oder sonstige Dritte eigene
Leistungen erbringen, haftet die StehMed GmbH für deren Verhalten nur nach Maßgabe der gesetzlichen
Vorschriften und nur, soweit ihr dieses Verhalten rechtlich zuzurechnen ist. Gesetzliche Ansprüche des
Kunden bleiben unberührt.


13. Rückverfolgbarkeit, Reklamationen, Rückrufe und Sicherheitsinformationen
13.1 Der Kunde hat die StehMed GmbH bei Reklamationen, Sicherheitsinformationen, Rückrufen,
Sicherheitskorrekturmaßnahmen, Herstelleranfragen und Behördenanfragen angemessen zu unterstützen.
13.2 Soweit verfügbar, sind Produktbezeichnung, Artikelnummer, Seriennummer, UDI, Chargennummer,
Lieferdatum, Fehlerbeschreibung, Einsatzumstände und sonstige relevante Informationen mitzuteilen.
13.3 Erhält der Kunde Sicherheitsinformationen, Rückrufinformationen oder Korrekturmaßnahmen zu
Produkten, hat er diese unverzüglich zu beachten und, soweit erforderlich, an betroffene Nutzer, Betreiber
oder Abnehmer weiterzugeben.


14. Datenschutz
14.1 Die StehMed GmbH verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden
Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des
Bundesdatenschutzgesetzes.
14.2 Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der StehMed GmbH.
14.3 Soweit personenbezogene Daten im Rahmen von Bestellabwicklung, Streckenlieferung,
Herstellerkoordination, Garantieabwicklung, Reklamationsbearbeitung oder sonstiger Vertragsdurchführung
an Hersteller, Lieferanten, Versanddienstleister, Servicepartner oder sonstige Dritte übermittelt werden
müssen, erfolgt dies nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.
14.4 Soweit im Rahmen gesondert vereinbarter Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden
verarbeitet werden, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur
Auftragsverarbeitung.


15. Exportkontrolle und Sanktionen
15.1 Die Annahme und Durchführung von Bestellungen, die Beschaffung, Streckenlieferung, Versendung,
Zahlungsabwicklung und sonstige Vertragserfüllung stehen unter dem Vorbehalt, dass ihnen keine
anwendbaren Exportkontroll-, Zoll-, Embargo-, Sanktions- oder sonstigen außenwirtschaftsrechtlichen
Vorschriften entgegenstehen.
15.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle auf ihn, die bestellten Produkte, deren Verwendung, Weitergabe,
Ausfuhr, Wiederausfuhr oder sonstige Bereitstellung anwendbaren exportkontroll-, zoll-, außenwirtschafts-,
embargorechtlichen und sanktionsrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
15.3 Der Kunde sichert zu, dass weder er selbst noch seine wirtschaftlich Berechtigten, Organe, verbundenen
Unternehmen oder ihm bekannte Endverwender auf einschlägigen Sanktionslisten geführt werden und dass
die Produkte nicht für verbotene oder genehmigungspflichtige Zwecke verwendet oder weitergegeben
werden, sofern eine erforderliche Genehmigung nicht vorliegt.
15.4 Die StehMed GmbH ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen, Lieferungen, Streckenlieferungen,
Beschaffungs- oder Zahlungsvorgänge auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit Anhaltspunkte
für einen Verstoß gegen exportkontroll-, embargo-, sanktions- oder außenwirtschaftsrechtliche Vorgaben bestehen, erforderliche Genehmigungen fehlen oder Hersteller, Lieferanten, Versanddienstleister,
Zahlungsdienstleister oder Behörden die Durchführung aus solchen Gründen ablehnen oder aussetzen.
15.5 Der Kunde hat der StehMed GmbH auf Anfrage unverzüglich alle Informationen und Nachweise
bereitzustellen, die zur Prüfung exportkontroll-, embargo-, sanktions- oder außenwirtschaftsrechtlicher
Anforderungen erforderlich sind, insbesondere zu Endverwendung, Endverwender, Bestimmungsland,
Lieferland, Transportweg, Produktverwendung und Weiterverkaufsabsichten.
15.6 Die StehMed GmbH darf diese Informationen im erforderlichen Umfang an Hersteller, Lieferanten,
Versanddienstleister, Zahlungsdienstleister, Behörden oder sonstige an der Vertragsabwicklung beteiligte
Stellen weitergeben, soweit dies zur Prüfung oder Durchführung der Bestellung erforderlich ist.
15.7 Verzögerungen oder Einschränkungen, die auf solchen Prüfungen, fehlenden Informationen, fehlenden
Genehmigungen oder entsprechenden Entscheidungen von Herstellern, Lieferanten, Versanddienstleistern,
Zahlungsdienstleistern oder Behörden beruhen und von der StehMed GmbH nicht zu vertreten sind,
begründen keinen Verzug der StehMed GmbH.


16. No-Russia- und No-Belarus-Klausel
16.1 Soweit von der StehMed GmbH verkaufte oder im Streckengeschäft gelieferte Güter, Technologien,
Software, Ersatzteile, Zubehör, technische Informationen oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich
von Art. 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, Art. 8g der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 oder
entsprechender Nachfolge- oder Änderungsvorschriften fallen, gelten ergänzend die nachstehenden
Regelungen.
16.2 Der Kunde darf solche Güter, Technologien, Software, Ersatzteile, Zubehör, technischen Informationen
oder Dienstleistungen weder unmittelbar noch mittelbar nach Russland oder Belarus verkaufen, liefern,
ausführen, wiederausführen, verbringen oder zur Verwendung in Russland oder Belarus bereitstellen, soweit
dies nach anwendbarem Recht verboten ist oder vertraglich untersagt werden muss.
16.3 Der Kunde hat angemessene Maßnahmen zu treffen, um Umgehungen dieser Verbote durch Dritte in
der weiteren Lieferkette, insbesondere verbundene Unternehmen, Wiederverkäufer, Händler, Vermittler,
Abnehmer oder Endverwender, zu verhindern. Soweit rechtlich erforderlich oder zur Risikovermeidung
angemessen, hat der Kunde entsprechende Verpflichtungen in der weiteren Lieferkette weiterzugeben.
16.4 Der Kunde hat jeden Verstoß, Verdacht eines Verstoßes oder relevante Umgehungsrisiken unverzüglich
der StehMed GmbH mitzuteilen und die zur Prüfung erforderlichen Informationen und Nachweise
bereitzustellen.
16.5 Die StehMed GmbH ist berechtigt, bei Verstoß, begründetem Verdacht eines Verstoßes oder relevanten
Umgehungsrisiken Bestellungen abzulehnen, Lieferungen, Streckenlieferungen, Beschaffungs- oder
Zahlungsvorgänge auszusetzen, vom Vertrag zurückzutreten, bestehende Verträge außerordentlich zu
kündigen und gesetzliche Ansprüche geltend zu machen. Dasselbe gilt, wenn Hersteller, Lieferanten,
Versanddienstleister, Zahlungsdienstleister oder Behörden die Durchführung aus entsprechenden Gründen
ablehnen oder aussetzen.

Teil B - Sonderregelungen für Unternehmer


17. Vorrang und künftige Geschäftsbeziehungen
17.1 Die Regelungen dieses Teil B gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.
17.2 Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, ohne dass die StehMed
GmbH erneut auf sie hinweisen muss.
17.3 Im Fall widersprüchlicher Regelungen gilt folgende Rangfolge: Individualvereinbarung,
Auftragsbestätigung, diese AGB, gesetzliche Vorschriften.


18. Preise im B2B-Geschäft
18.1 Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer, Versandkosten, Verpackung, Versicherung, Zoll, Abgaben und sonstiger Nebenkosten, sofern
nichts anderes vereinbart ist. 18.2 Soweit den vereinbarten Preisen Listenpreise der StehMed GmbH zugrunde liegen und die Lieferung
oder Leistungserbringung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei
Lieferung oder Leistungserbringung gültigen Listenpreise, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und keine
verbindliche Festpreisvereinbarung getroffen wurde.
18.3 Mindestbestellwerte, Mindermengenzuschläge, Bearbeitungspauschalen, Koordinationspauschalen und
ähnliche Entgelte gelten nur, wenn sie vereinbart oder vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt wurden.
19. Versand, Streckenlieferung und Gefahrübergang im B2B-Geschäft
19.1 Soweit im B2B-Geschäft Incoterms vereinbart werden, gelten die Incoterms in der bei Vertragsschluss
geltenden Fassung.
19.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung im Streckenhandel unmittelbar durch den
Hersteller, Lieferanten, Vorlieferanten, Spediteur, Paketdienst oder sonstigen Versanddienstleister an die
vereinbarte Lieferadresse.
19.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht gegenüber
Unternehmern spätestens mit Übergabe der Ware an den Transporteur, Spediteur, Frachtführer, Paketdienst
oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Unternehmer über. Dies gilt auch
dann, wenn die Ware im Streckenhandel unmittelbar vom Hersteller, Lieferanten oder Vorlieferanten an den
Unternehmer versandt wird.
19.4 Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Unternehmer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit
Anzeige der Versandbereitschaft auf den Unternehmer über.
19.5 Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Lieferadresse zugänglich ist, eine empfangsberechtigte
Person anwesend ist und etwaige für die Übergabe erforderliche Informationen rechtzeitig bereitgestellt
werden. Ist dies nicht der Fall, kann die StehMed GmbH hierdurch entstehende angemessene
Mehraufwendungen berechnen.


20. Untersuchungs- und Rügepflichten
20.1 Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen.
20.2 Ist der Unternehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, gilt § 377 HGB. Offensichtliche
Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben
Werktagen nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens
innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung, in Textform anzuzeigen.
20.3 Die Pflicht zur Meldung sicherheitsrelevanter Vorkommnisse, Verdachtsfälle, Reklamationen oder
produktbezogener Risiken bleibt hiervon unberührt.


21. Mängelrechte im B2B-Geschäft
21.1 Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln leistet die StehMed GmbH nach eigener Wahl
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
21.2 Soweit die Nacherfüllung aufgrund des Streckenhandels, der Herstellerbindung, produktspezifischer
Anforderungen oder regulatorischer Vorgaben über den Hersteller, Lieferanten, autorisierten Servicepartner
oder sonstigen Dritten abgewickelt wird, hat der Unternehmer hierbei angemessen mitzuwirken. Gesetzliche
Mängelrechte des Unternehmers gegenüber der StehMed GmbH bleiben unberührt, soweit sie nach diesen
AGB und den gesetzlichen Vorschriften bestehen.
21.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder wird sie verweigert, kann der Unternehmer nach
den gesetzlichen Vorschriften mindern, zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
21.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von Unternehmern beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang
bzw. bei abnahmepflichtigen Leistungen ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
21.5 Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit, wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Garantie, Produkthaftung, Rückgriffsansprüche in
der Lieferkette oder sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche.
21.6 Für gebrauchte Produkte kann die Mängelhaftung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen werden,
sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die in Ziffer 21.5 genannten Ansprüche bleiben unberührt.

22. Eigentumsvorbehalt im B2B-Geschäft
22.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger
Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der StehMed GmbH.
22.2 Der Unternehmer ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, ordnungsgemäß zu lagern,
erforderliche Wartungs- und Pflegehinweise zu beachten und sie auf Verlangen angemessen gegen Verlust,
Beschädigung, Diebstahl, Feuer, Wasser und sonstige Risiken zu versichern.
22.3 Der Unternehmer darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern, sofern er
nicht in Zahlungsverzug ist und kein Verfügungsverbot besteht.
22.4 Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Unternehmer bereits jetzt in Höhe des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die StehMed GmbH ab. Die StehMed GmbH nimmt die Abtretung
an.
22.5 Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der Forderung berechtigt, solange er seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die StehMed GmbH kann diese Ermächtigung
widerrufen, wenn der Unternehmer in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt wird.
22.6 Die StehMed GmbH gibt Sicherheiten auf Verlangen des Unternehmers frei, soweit der realisierbare
Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 20 % übersteigt.


23. Weiterverkauf, Betreiberpflichten und Lieferkette
23.1 Unternehmer, die Produkte weiterverkaufen, vertreiben, gewerblich bereitstellen oder betreiben, sind
verpflichtet, alle für sie geltenden gesetzlichen Pflichten als Wirtschaftsakteur, Händler, Importeur, Betreiber,
Anwender oder sonstiger Verantwortlicher einzuhalten.
23.2 Der Unternehmer darf Produkte nur in verkehrsfähigem Zustand, mit vollständiger Kennzeichnung, CE-
Kennzeichnung, UDI, Gebrauchsanweisung, Sicherheitsinformationen und sonstigen erforderlichen
Unterlagen weitergeben.
23.3 Der Unternehmer darf keine Änderungen an Produkten, Verpackungen, Etiketten,
Gebrauchsanweisungen, Zweckbestimmungen oder Herstellerkennzeichnungen vornehmen, insbesondere
keine eigene Umetikettierung, Umverpackung, Zweckbestimmungsänderung oder Anbringung eigener
Kennzeichen, wenn hierdurch regulatorische Pflichten ausgelöst, die Konformität beeinträchtigt oder
Herstellerangaben verändert werden, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig und die hieraus folgenden
Pflichten werden vollständig erfüllt.
23.4 Der Unternehmer hat eine angemessene Rückverfolgbarkeit sicherzustellen und der StehMed GmbH auf
Verlangen im erforderlichen Umfang Informationen zur Lieferkette bereitzustellen.
23.5 Der Unternehmer stellt die StehMed GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem schuldhaften
Verstoß des Unternehmers gegen die Pflichten aus dieser Ziffer beruhen. Dies gilt nicht, soweit die StehMed
GmbH den Schaden selbst zu vertreten hat.


24. Mitwirkungspflichten bei Streckenlieferung, Herstellerabwicklung und Koordination
24.1 Der Unternehmer hat der StehMed GmbH, dem Hersteller, Lieferanten, Versanddienstleister,
Servicepartner oder sonstigen zuständigen Dritten die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen
rechtzeitig, vollständig und zutreffend bereitzustellen.
24.2 Der Unternehmer stellt sicher, dass qualifizierte Ansprechpartner erreichbar sind, Liefer- und
Abholadressen zutreffend sind, Produkte zugänglich sind und sensible Daten, insbesondere Patienten- oder
Nutzerdaten, vor einer Einsendung oder Übergabe gesichert oder entfernt wurden, soweit dies möglich und
erforderlich ist.
24.3 Der Unternehmer hat Produkte vor Versand oder Übergabe an Hersteller, Lieferanten, Servicepartner
oder sonstige Dritte zu reinigen, zu desinfizieren oder zu dekontaminieren, soweit dies nach Art des Produkts,
seiner Verwendung oder den Vorgaben des Empfängers erforderlich ist.
24.4 Entstehen der StehMed GmbH aufgrund fehlender Mitwirkung, Wartezeiten, nicht zugänglicher Produkte,
fehlender Informationen, fehlender Annahmebereitschaft oder erforderlicher Zusatzmaßnahmen
Mehraufwendungen, kann die StehMed GmbH diese nach angemessenen Sätzen berechnen.

25. Geheimhaltung und Referenzwerbung
25.1 Der Unternehmer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der StehMed GmbH geheim zu halten.
Dazu zählen insbesondere Preise, Konditionen, technische Unterlagen, Geschäftsgeheimnisse,
Lieferanteninformationen, QM-Unterlagen und nicht öffentliche Produktinformationen.
25.2 Der Unternehmer darf mit der Geschäftsbeziehung zur StehMed GmbH nur nach vorheriger Zustimmung
der StehMed GmbH in Textform werben.
25.3 Die StehMed GmbH darf mit der Geschäftsbeziehung zum Unternehmer, insbesondere durch Nennung
des Unternehmensnamens, Verwendung des Unternehmenslogos oder Darstellung als Referenzkunde, nur
nach vorheriger Zustimmung des Unternehmers in Textform werben. Die näheren Einzelheiten, insbesondere
Umfang, Dauer, Medien, Freigabeprozesse und Widerrufs- oder Beendigungsrechte, können in einer
gesonderten Ergänzungsvereinbarung geregelt werden.
25.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß
gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden.


26. Compliance im B2B-Geschäft
26.1 Der Unternehmer verpflichtet sich, die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten,
insbesondere Vorschriften zu Korruptionsvermeidung, Geldwäscheprävention, Sanktionen, Exportkontrolle,
Arbeitsschutz, Mindestlohn, Menschenrechten, Umweltrecht und Produktsicherheit.
26.2 Verstößt der Unternehmer schuldhaft gegen wesentliche Compliancepflichten, ist die StehMed GmbH
berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe vom Vertrag zurückzutreten oder
den Vertrag außerordentlich zu kündigen, soweit eine Abhilfe möglich und zumutbar ist. Weitergehende
gesetzliche Rechte bleiben unberührt.


27. Gerichtsstand und Recht im B2B-Geschäft
27.1 Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
dem Vertragsverhältnis der Sitz der StehMed GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
27.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Teil C - Sonderregelungen für Verbraucher


28. Preise im Verbrauchergeschäft
28.1 Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger
Preisbestandteile.
28.2 Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden dem Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung
klar und verständlich mitgeteilt.
28.3 Preisänderungen nach Vertragsschluss erfolgen gegenüber Verbrauchern nur, wenn sie ausdrücklich
vereinbart wurden und gesetzlich zulässig sind.


29. Lieferung und Gefahrübergang bei Verbrauchern
29.1 Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine von ihm bestimmte
empfangsberechtigte Person über.
29.2 Beauftragt der Verbraucher selbst einen Transporteur, der nicht zuvor von der StehMed GmbH benannt
wurde, geht die Gefahr bereits mit Übergabe an diesen Transporteur über.
29.3 Erfolgt die Lieferung im Streckenhandel unmittelbar durch den Hersteller, Lieferanten, Vorlieferanten,
Spediteur, Paketdienst oder sonstigen Versanddienstleister, bleibt der Gefahrübergang gegenüber
Verbrauchern nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.


30. Mängelrechte bei Verbrauchern
30.1 Verbrauchern stehen die gesetzlichen Mängelrechte uneingeschränkt zu. 

30.2 Verbraucher sind nicht verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu rügen, um
ihre gesetzlichen Mängelrechte zu erhalten.
30.3 Herstellergarantien oder freiwillige Garantien der StehMed GmbH schränken die gesetzlichen
Mängelrechte nicht ein.
30.4 Für gebrauchte Waren gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine Verkürzung der Verjährung erfolgt nur,
wenn sie im Einzelfall rechtlich zulässig und ausdrücklich vereinbart ist.


31. Widerrufsrecht
31.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen
Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt.
31.2 Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung der StehMed GmbH.
31.3 Das Widerrufsrecht kann insbesondere bei bestimmten versiegelten Waren, Hygieneartikeln,
Sonderanfertigungen oder vollständig erbrachten Dienstleistungen ausgeschlossen sein oder vorzeitig
erlöschen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
32. Aufrechnung und Zurückbehaltung bei Verbrauchern
32.1 Verbraucher dürfen mit Forderungen nach den gesetzlichen Vorschriften aufrechnen.
32.2 Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
33. Gerichtsstand, Streitbeilegung und Verbraucherschutz
33.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
33.2 Es gilt deutsches Recht, soweit hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem
der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
33.3 Die StehMed GmbH informiert Verbraucher, soweit gesetzlich erforderlich, über die Möglichkeit der
Online-Streitbeilegung und über ihre Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

Teil D - Sonderregelungen für ausdrücklich vereinbarte Vermittlungsgeschäfte


34. Anwendungsbereich von Teil D
34.1 Die Regelungen dieses Teil D gelten nur, wenn die StehMed GmbH im jeweiligen Angebot, in der
Auftragsbestätigung, im Bestellprozess oder in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich als Vermittlerin
bezeichnet wird.
34.2 Ohne eine solche ausdrückliche Bezeichnung bleibt es beim Streckenhandel nach Teil A bis C; die
StehMed GmbH handelt dann als Verkäuferin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
34.3 Im Fall eines Widerspruchs zwischen Teil D und den übrigen Regelungen dieser AGB gehen die
Regelungen dieses Teil D für das ausdrücklich vereinbarte Vermittlungsgeschäft vor.


35. Rolle der StehMed GmbH als Vermittlerin
35.1 Im Vermittlungsgeschäft vermittelt die StehMed GmbH dem Kunden die Möglichkeit zum Abschluss
eines Kauf-, Liefer-, Service- oder sonstigen Vertrags mit dem jeweils benannten Hersteller, Lieferanten,
Servicepartner oder sonstigen Anbieter.
35.2 Die StehMed GmbH wird in diesem Fall nicht Verkäuferin der vermittelten Produkte und schuldet nicht
die Lieferung, Übereignung, Mangelfreiheit, Installation, Wartung, Reparatur oder sonstige Leistung aus dem
vermittelten Hauptvertrag, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
35.3 Vertragspartner des Kunden für den vermittelten Hauptvertrag ist ausschließlich der jeweils benannte
Hersteller, Lieferant, Servicepartner oder sonstige Anbieter.


36. Vertragsschluss im Vermittlungsgeschäft 

36.1 Der Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und der StehMed GmbH kommt nach Maßgabe des
jeweiligen Angebots, der Auftragsbestätigung, des Bestellprozesses oder der gesonderten
Vermittlungsvereinbarung zustande.
36.2 Der vermittelte Hauptvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem benannten Hersteller,
Lieferanten, Servicepartner oder sonstigen Anbieter zustande. Für diesen Hauptvertrag gelten die mit dem
jeweiligen Anbieter vereinbarten Bedingungen.
36.3 Die StehMed GmbH ist nur dann zum Abschluss von Verträgen, zur Entgegennahme
rechtsgeschäftlicher Erklärungen, zur Änderung von Vertragsbedingungen, zur Abgabe von Garantien oder
zur Anerkennung von Mängelansprüchen im Namen des Herstellers, Lieferanten, Servicepartners oder
sonstigen Anbieters berechtigt, wenn eine entsprechende Vertretungsmacht ausdrücklich besteht.


37. Vergütung, Provision und Zahlungsabwicklung
37.1 Die Vergütung der StehMed GmbH für die Vermittlung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sie
kann als Provision vom Hersteller, Lieferanten, Servicepartner oder sonstigen Anbieter oder als offen
ausgewiesene Vermittlungsvergütung vom Kunden geschuldet sein.
37.2 Soweit der Kunde Zahlungen an die StehMed GmbH leistet, obwohl der Hauptvertrag mit einem Dritten
zustande kommt, erfolgt dies nur nach Maßgabe der jeweiligen Vereinbarung, etwa als Zahlstelle,
Inkassostelle, Zahlungsdienstleistungsabwicklung oder aufgrund gesonderter Zahlungsanweisung.
37.3 Die Entgegennahme oder Weiterleitung von Zahlungen durch die StehMed GmbH begründet für sich
genommen keine Verkäuferstellung der StehMed GmbH, sofern das Geschäft ausdrücklich als
Vermittlungsgeschäft bezeichnet ist und der Vertragspartner des Hauptvertrags vor Vertragsschluss benannt
wurde.


38. Mängelrechte, Garantie und Leistungsstörungen im Vermittlungsgeschäft
38.1 Kaufrechtliche Mängelrechte, Ansprüche wegen Lieferverzugs, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz
oder sonstige Ansprüche aus dem vermittelten Hauptvertrag sind gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner
des Hauptvertrags geltend zu machen.
38.2 Die StehMed GmbH kann die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Hersteller, Lieferanten,
Servicepartner oder sonstigen Anbieter unterstützen oder koordinieren. Eine solche Unterstützung begründet
keine eigene Einstandspflicht der StehMed GmbH für die Erfüllung des Hauptvertrags.
38.3 Ansprüche des Kunden gegen die StehMed GmbH wegen schuldhafter Verletzung von Pflichten aus
dem Vermittlungsvertrag bleiben unberührt.
38.4 Hersteller-, Service- oder Garantieerklärungen richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des
jeweiligen Erklärenden.


39. Informationen, Unterlagen und medizinprodukterechtliche Rollen
39.1 Im Vermittlungsgeschäft stammen Produktinformationen, Herstellerangaben, Konformitätserklärungen,
Gebrauchsanweisungen, Sicherheitsinformationen, Garantiebedingungen, Wartungsvorgaben und
Servicebedingungen regelmäßig vom jeweiligen Hersteller, Lieferanten, Servicepartner oder sonstigen
Anbieter.
39.2 Die StehMed GmbH ist auch im Vermittlungsgeschäft nicht Herstellerin der vermittelten Medizinprodukte,
sofern sie nicht ausdrücklich als Herstellerin bezeichnet wird oder gesetzliche Vorschriften im Einzelfall etwas
anderes bestimmen.
39.3 Betreiber-, Anwender-, Prüf-, Dokumentations-, Einweisungs-, Wartungs-, Melde-, Aufbewahrungs- und
Organisationspflichten des Kunden bleiben unberührt.


40. Haftung der StehMed GmbH im Vermittlungsgeschäft
40.1 Die StehMed GmbH haftet im Vermittlungsgeschäft nach Maßgabe von Ziffer 12 für Pflichtverletzungen
aus dem Vermittlungsvertrag.
40.2 Für Pflichtverletzungen des Herstellers, Lieferanten, Servicepartners oder sonstigen Anbieters aus dem
vermittelten Hauptvertrag haftet die StehMed GmbH nur, soweit ihr deren Verhalten nach den gesetzlichen
Vorschriften zuzurechnen ist.

40.3 Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt,
soweit deren Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.
41. Verbraucherinformationen im Vermittlungsgeschäft
41.1 Ist der Kunde Verbraucher, wird die StehMed GmbH vor Vertragsschluss klar und verständlich darüber
informieren, ob sie als Verkäuferin oder als Vermittlerin handelt und mit wem der Hauptvertrag zustande
kommt.
41.2 Gesetzliche Informationspflichten gegenüber Verbrauchern bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für
Informationen zur Identität des Vertragspartners des Hauptvertrags, zu wesentlichen Eigenschaften der Ware
oder Leistung, Preisen, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Bestehen oder Nichtbestehen eines
Widerrufsrechts sowie zur Vertragsabwicklung.

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